Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Fa. Kfz-Sachverständigenbüro Jürß & Michaelsen GbR​

§1 Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens durch den Auftragnehmer (Fa. Jürß & Michaelsen GbR) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen.

§2 Auftragserteilung

Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens ist schriftlich zu erteilen. Im Ausnahmefall mündlich, telefonisch oder im Auftrage aufgegebene und durch die Fa. Jürß & Michaelsen GbR entgegen genommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat der Fa. Jürß & Michaelsen GbR alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Angaben und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadensausmaß und den Schadensumfang umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadensaufnahme zu ermöglichen

§3 Vollmacht

Der AG legitimiert die Fa. Jürß & Michaelsen GbR zur Vornahme aller ihm erforderlichen und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§4 Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist (z. B. Sicherungsabtretung), wird das Sachverständigenhonorar spätestens 14 Tage nach Zeitpunkt der Rechnungserstellung fällig. Liegt eine Sicherungsabtretung vor, verpflichtet sich der AG, das Sachverständigenhonorar einschließlich der MwSt. nach entsprechender Mitteilung sofort und in voller Höhe zu begleichen, sollte das Honorar nicht von der gegnerischen Versicherung oder dem Schädiger in einem angemessenen Zeitraum von 6 Wochen reguliert werden. Schadensgutachten über im Ausland eingetretene Unfallschäden werden ausschließlich gegen Barzahlung gefertigt.
Bei einer eventuell notwendigen zweiten Mahnung wird eine Mahnkostenpauschale von 5,00 Euro erhoben, bei einer dritten Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 10,00 Euro. Nach erfolglosem Mahnen kann ohne besondere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
Dem AG steht es frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die angesetzte Pauschale ist.

§5 Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadensgutachten richtet sich das Grundhonorar nach der Schadenshöhe. Als Schadenshöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten netto zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschließlich der Mehrwertsteuer vor dem Schadenseintritt die Berechnungsgrundlage. Zum Grundhonorar addieren sich die Nebenkosten für Farblichtbilder, Schreibkosten für Original- und Kopie-Seiten, ggf. angefallene Fahrtkosten und eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von je 8,50 Euro für Porto/Verpackung sowie Telekommunikationskosten usw.
Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus.

5.2. Bei Bewertungen, Beweissicherungen, Gutachten und anderen Tätigkeiten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von 78,00 Euro zzgl. anfallender Nebenkosten sowie MwSt. berechnet.

5.3. Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenen Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

5.4. Werden zur vollständigen Schadensfeststellung De- oder Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand (siehe auch 5.2) bzw. nach Fremdrechnung abgerechnet

§6 Stornierung des Auftrages

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Post oder Telefax mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit 80,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet und sind unmittelbar fällig und zu zahlen. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

Um Stornierungen zu vermeiden, bietet die Fa. Jürß & Michaelsen GbR, z. B. bei unklarer Schuldfrage, an, dass von Seiten der Fa. Jürß & Michaelsen GbR eine komplette Schadensaufnahme einschließlich der notwendigen Lichtbilder vorgenommen wird. Dieser Vorgang kann dann so lange abgelegt werden, bis der AG mitteilt, dass ein Gutachten ausgearbeitet werden soll. Ein zeitliches Limit für die Freigabe, das Gutachten zu erstellen, gibt es nicht.

§7 Gutachtenversand

Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart ist, das Gutachten in Kopie. Das Original-Gutachten wird evtl. mit einer weiteren Kopie an Dritte (Versicherung, Rechtsanwalt)
weitergeleitet.

§8 Haftung

Die Fa. Jürß & Michaelsen GbR ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung gelten die gesetzlichen Regeln.

§9 Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und der Fa. Jürß & Michaelsen GbR gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§10 Gerichtstand/ Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist der Sitz der Fa. Jürß & Michaelsen GbR in Menden. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen berührt.Gerichtsstand ist der Sitz der Fa. Jürß & Michaelsen GbR in Menden. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen berührt.Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart ist, das Gutachten in Kopie. Das Original-Gutachten wird evtl. mit einer weiteren Kopie an Dritte (Versicherung, Rechtsanwalt)
weitergeleitet.

Zusatz bei Kfz-Bewertungen

Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen/Anhängern aller Art ist der AG verpflichtet, die Fa. Jürß & Michaelsen GbR vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie voraus gegangene Unfallschäden mitzuteilen. Die zum Kraftfahrzeug/Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, …) sind, soweit vorhanden, vorzulegen. Ebenso sind vorzulegen Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen, sind nachzuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an die Fa. Jürß & Michaelsen GbR zu richten.